Kleingartenverein "Damaschke" e.V. Görlitz

Gebührenordnung

Kleingartenverein

Damaschke“ e.V.

          - Anlage zur Kleingartenordnung-

       Kosten-/Gebührenordnung




 

 

Gültigkeitsbereich
Die Kosten-/Gebührenordnung gilt für alle Pächter.

2.0 Beitragshöhe
Entsprechend § 5 der Satzung des Vereines werden von den Pächtern Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Beitragshöhe beträgt pro Mitglied 30
€/Jahr.

3.0 Zahlungsmodalität
Die Mitgliedsbeiträge sind nach der Bekanntgabe durch den Vorstand im Rahmen der jeweiligen Jahresabrechnung zu den bekannt gegebenen Terminen, spätestens jedoch innerhalb von
2 Wochen nach Bekanntgabe des Zahlungstermins zu entrichten.

Die Bezahlung hat per Überweisung auf das Vereinskonto, unter Angabe der Gartennummer, Rechnungsnummer und Jahr zu erfolgen.

4.0 Zahlungsverzug

4.1 Wird die Jahresabrechnung binnen der gesetzten Frist nicht beglichen, kann ein Säumnisszuschlag in Höhe von 5€ für die erneute Erinnerung erhoben werden. Dieser ist mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen.

4.2 Gemäß Satzung § 6 Pkt. 3 Buchstabe “c” kann ein Pächter aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es im Geschäftsjahr, trotz schriftlicher Mahnung oder Aussprache durch den Vorstand innerhalb von 3 Monaten seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen, Umlagen oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt.

5.0 Gebühren bei Neuaufnahme
Jedes neue Vereinsmitglied, das als Pächter einen Garten übernimmt, zahlt einmalig 100,00 € Aufnahmegebühr an den Verein.

Diese Aufnahmegebühr geht zu Gunsten des Vereines und ist beim Austritt nicht erstattungsfähig.

5.1 Gebühren bei Neuvermittlung durch den Vorstand.

Wird der Vorstand zum Zwecke einer Neuvermittlung des Gartens angerufen und unterstützt den abgebenden Pächter aktiv dabei, wird dafür eine Gebühr von 50,00 € von Seitens des abgebenden Pächters fällig.

Diese Gebühr ist nur bei einer erfolgreichen Vermittlung durch den Vorstand zu zahlen.

5.2 Gebühren bei Anmietung des Vereinshauses

Wer das Vereinshaus für seine Zwecke nutzen möchte, kann mit einer Nutzungsgebühr in Höhe von 100 Euro belegt werden. Mitglieder unseres Vereines zahlen 60,00 Euro. Diese sind im Vorfeld an den Verein zu entrichten. Nicht enthalten ist die Reinigung/Beseitigung des angefallenen Müll. Es ist eine Kaution i.H.v. 100,00 € zu entrichten. Der Preis richtet sich je Anmietung (i.d.R. 3 Tage). Bei längerer Anmietung bedarf es der Absprache.

6.0 Anzahl der zu erbringenden Gemeinschaftsleistung/Beträge für nicht geleistete gemeinnützige Arbeit

6.1 Gem.der Kleingartensatzung wird eine Anzahl von 3 Std/jährlich als Gemeinschaftsleistung/gemeinnützigen Arbeit festgelegt. Die Höhe der zu erbringenden Gemeinschaftsleistung/gemeinnützige Arbeit ist auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.

6.2 Für den vom Pächter begründet nicht geleisteten Umfang, der von der Mitgliederversammlung beschlossenen gemeinnützigen Arbeit, ist je Stunde ein Betrag von12,50€ an den Verein zu zahlen. Die Ausgleichsbeträge für nicht geleistete Arbeit gehen in das Eigentum des Vereines über und sind nicht rückzahlbar.

7.0 Umlagen
Notwendige Umlagen, deren Höhe und Zahlungsmodalitäten, zur Finanzierung kostenintensiver, gemeinnütziger Um- und Ausbauarbeiten, sowie für Instandhaltung, Reparatur oder Ersatz bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.

Ausnahme davon besteht bei sofort durchzuführenden/nicht aufschiebbaren Arbeiten (z.B. beschädigte Wasser-/Stromleitung), sofern es gilt Schaden für Leib-/Leben oder hohe Sachwerte abzuwenden.

8.0 Kosten für Strom und Trinkwasser
Die Kosten für Strom und Trinkwasser regeln sich nach dem Preis der Stadtwerke Görlitz AG. Die Nutzung von Strom und Trinkwasser erfolgt ausschließlich kostendeckend. Verluste sind durch den verursachenden Pächter, oder wenn der Verursacher nicht feststellbar ist, durch alle Pächter, anteilig über den jeweils zu zahlenden Preis bei der Jahresabrechnung abzugleichen.

Für alle Energieverbraucher im Verein wird eine Zählergebühr in Höhe von 4 € erhoben.

9.0 Rasenmahd und Heckenschnitt

9.1 Die Entsorgung des abgemähten Rasens/Unkrautes

  • der Vereinswiese,

  • des Randstreifens an der Hecke der Vereinswiese straßenseitig,

  • des Ganges zum Geräteschuppen und

  •  

  • des Gangstückes Gang 4 im Bereich der Vereinslaube,

    welche im Rahmen der zu erbringenden Arbeitsstunden gemäht/gejätet werden, wird von seitens des Vorstandes gegen Entsorgungsbeleg entsorgt. Die Kosten der Entsorgung hat der Verein zu tragen.

9.2 Die Entsorgung des Heckenschnittes, welche die Vereinswiese säumen, wird durch den Vorstand gegen Entsorgungsbeleg entsorgt. Die Kosten der Entsorgung hat der Verein zu tragen.

9.3 Die Hecken der Eck-/Randgärten sind durch die Garteninhaber innen und außen selbständig zu verschneiden.

Die betreffenden Garteninhaber sind von der Leistung von jährlichen Pflichtstunden befreit. Dies gilt auch für die beiden angrenzenden Gärten, der Vereinswiese.

Der Heckenschnitt ist durch die Inhaber der genannter Gärten eigenverantwortlich zu entsorgen.

Die Kosten der Entsorgung für jährlich einen Heckenschnitt werden wie folgt erstattet :

    Eckgärten 20,00 € / Garten

    Randgärten 10,00 €/ Garten

und werden mit dem jährlichen Rechnungsbetrag gutgeschrieben.

Eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen.

10.0 Finanzierung externer Leistungen durch Vorstandsarbeit
Über die Finanzierung von extern vergebenen gemeinnützigen Arbeitsleistungen oder die materielle Anerkennung besonderer Leistungen von Vereinsmitgliedern für den Verein hat der Vorstand im Umfang von bis zu 1000.- € eigenverantwortlich zu entscheiden.


11.0 Mittel für Vorstandsarbeit
Für Vorstands- und Revisionsarbeit steht ein Betrag in Höhe von 250.- € (außer für durch Rechnung belegbare bzw. nachgewiesene Auslagen und Mittel für die materielle Anerkennung besonderer Leistungen von Vereinsmitgliedern) zur Verfügung. Diese Mittel sind insbesondere für die Versorgung bei besonders aufwendigen zentralen gemeinnützigen Arbeitseinsätzen und den jährlichen Arbeitsberatungen zwischen dem Vorstand und den Gangobleuten zu verwenden.

12.0 Pacht
Jeder Pächter hat eine jährliche Pacht zu zahlen. Diese Pacht beträgt lt. Pachtvertrag der Stadt Görlitz mit dem Verein derzeit 0,14 € / m². Die Pacht wird durch den Verein kassiert und an die Stadt abgeführt.


13.0 Grundsteuern

13.1 Grundsteuer “ A “
Bei Gartenland mit einer bebauten, überdachten Fläche (Laube, Geräteschuppen, Sitzfläche ) bis zu 24 m², hat jeder Pächter nach Beschluss der Stadt Görlitz, derzeit 0,0053 € / m² -jährlich- zwecks Abführung an das Finanzamt, an den Verein zu zahlen. Dies erfolgt durch die jährlich Abrechnung für das laufende Kalenderjahr.

13.2 Grundsteuer “B”
Bei Gartenland mit einer bebauten, überdachten Fläche (Laube,Geräteschuppen, Sitzfläche ) über 24 m² hat jeder Pächter die Grundsteuer “A” gemäß Pkt. 13.1 dieser Kosten-/Gebührenordnung an den Verein zu zahlen.

Zusätzlich hat der Pächter einer solchen Gartenparzelle, dem Finanzamt Görlitz die entsprechenden „Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes“ anzuzeigen. Eine Berechnung der Grundsteuer “B” für die größere, überdachte Fläche/Gebäude erfolgt durch das Finanzamt Görlitz. Die fällige Grundsteuer „B“ hat der Pächter selbst zu tragen und direkt dem Finanzamt Görlitz zu bezahlen.

14. Sanktionen durch den Vorstand

Die angedrohten finanzielle Sanktionen gemäß Punkt 11 der Kleingartenordnung gegen den verantwortlichen Pächter können von 10 € bis 100 € sein. Sie sind zu Gunsten des Vereines zu entrichten. Die erhobenen Beträge können nicht erstattet werden.

Diese Kosten-/Gebührenordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 25.04.2017 beschlossen.











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M. Günzel